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Das ändert sich 2008
Es ist wieder so weit – wie in jedem Jahr bringt auch der
Jahreswechsel 2007/2008 wieder jede Menge Änderungen. Ob es um
Steuern geht, um neue Grenzwerte in der Sozialversicherung, um
BAföG, den Energiepass oder die Feinstaubrichtlinie: Überall ist
Umlernen angesagt.
Arbeitslosenversicherung
Die gute Konjunktur macht es möglich: Zum Jahresbeginn sinkt
der Beitragssatz von 4,2 auf 3,3 Prozent – ursprünglich war
lediglich eine Reduzierung um gerade mal 0,3 Prozent vorgesehen.
Dafür wird die Beitragsbemessungsgrenze in den alten
Bundesländern auf 5300 Euro je Monat (63?600 Euro im Jahr)
angehoben. In den neuen Bundesländern fällt sie dagegen um 50
auf 4500 Euro pro Monat (54?000 Euro im Jahr.)
Rentenversicherung
Auch hier steigt in den westlichen Bundesländern die
Beitragsbemessungsgrenze auf 5300 Euro im Monat, während sie in
den neuen Ländern ab 2008 auf 4500 Euro absinkt.
Rentenbesteuerung
Wer erstmals im kommenden Jahr gesetzliche Rente oder
Rürup-Rente bezieht, muss mehr davon versteuern. Der
steuerpflichtige Anteil bei der gesetzlichen Rente oder bei
Zahlungen einer
Rürup-Rente steigt um zwei Prozent auf 56 Prozent.
Bei der
Riester-Rente 2008 wird die letzte Förderstufe erreicht: Die
Grundzulage erhöht sich von 114 auf 154 Euro pro Jahr, die
Kinderzulage steigt von 138 auf 185 Euro im Jahr. Für Kinder,
die 2008 geboren werden, gibt es sogar 300 Euro Förderung.
Gleichzeitig erhöht sich der Betrag, der Jahr für Jahr in
Riester-Versicherungen, -Fondssparpläne oder Banksparpläne
fließen muss, von drei auf vier Prozent des
Vorjahresbruttoeinkommens, maximal jedoch 2100 Euro im Jahr.
Noch nicht in trockenen Tüchern ist die lang angekündigte
Einbeziehung selbst genutzter Immobilien in die
Riester-Förderung.
Betriebliche Altersvorsorge
Für viele eine gute Nachricht: Die bisherige Regelung gilt
unbefristet weiter. Damit können Arbeitnehmer bis zu vier
Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der
betrieblichen Altersvorsorge brutto (höchstens jedoch
2544 Euro im Jahr) direkt in einen
privaten Altersvorsorgevertrag einzahlen, ohne dass darauf
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden
müssen.
Altersvorsorgeleistungen
Wer für sein Alter per gesetzlicher Rentenversicherung oder
mittels
Rürup-Rente vorsorgt, kann ab 2008 meist höhere Leistungen
als Sonderausgaben steuerlich geltend machen als bisher. Die
Höchstgrenze bleibt zwar bei 20.000 Euro für Singles (40.000
Euro für Ehepaare). Jedoch werden künftig 66 Prozent der
Vorsorgeleistungen steuerlich anerkannt. Zwei Prozentpunkte mehr
als 2007. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen
Rentenversicherung zählt jedoch mit und mindern den Abzugsbetrag
entsprechend. Vorsicht: Gesellschaftergeschäftsführer und andere
Führungskräfte mit Pensionszusage, die nicht
rentenversicherungspflichtig sind, können ab 2008 maximal 7340
Euro im Jahr steuerbegünstigt in die
Rürup-Rente einzahlen.
Gesetzliche Krankenkasse
Ob es bei den Beitragssätzen generell eine Nullrunde gibt
oder die eine oder andere
Kasse doch mehr Geld von den Versicherten verlangt, ist noch
offen. Zuletzt waren die Meldungen hierzu widersprüchlich. Fest
steht jedoch, dass die Beitragsbemessungsgrenze
bundeseinheitlich um 450 Euro auf 43.200 Euro Jahresverdienst
angehoben wird. Das entspricht in etwa einem Monatseinkommen von
3600 Euro. Eine weitere wichtige Bezugsgröße ist die
Jahresarbeitsentgeltgrenze: Sie legt fest, ab wann der Wechsel
von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Kasse
möglich ist. Hier steigt die Marke ebenfalls um 450 Euro und
liegt dann bundesweit bei 48.150 Euro im Jahr beziehungsweise
4012,50 Euro im Monat.
Private Krankenversicherung
In der
Privaten Krankenversicherung müssen Männer mit höheren
Beiträgen rechnen, denn künftig werden die Kosten für
Schwangerschaft und Geburt nicht mehr allein den Frauen
aufgebürdet. Das Allgemeine Gleichheitsgesetz, das zu
Jahresbeginn in Kraft tritt, sorgt für eine gerechtere, sprich
hälftige Kostenverteilung.
Pflegeversicherung
In punkto Beitragsbemessungsgrenze und
Jahresarbeitsentgeltgrenze gelten die gleichen Werte wie bei der
gesetzlichen Krankenversicherung. Teurer wird’s zum 1. Juli
2008. Dann steigt der Beitragssatz für Arbeitnehmer um 0,25 auf
1,95 Prozent. Damit soll vor allem eine bessere Betreuung und
Versorgung der Demenzkranken finanziert werden. Zu diesem Termin
steigen dann aber auch die Leistungen im Pflegefall.
Neues Unterhaltsrecht
Kinder haben bei einer Trennung ihrer Eltern Vorrang vor
allen anderen Unterhaltsgläubigern. Danach folgt im zweiten Rang
der Elternteil, der den Nachwuchs betreut, wobei die Zahlung in
der Regel auf die ersten drei Jahre beschränkt wird. Parallel
zum neuen Gesetz wird die so genannte Düsseldorfer Tabelle
angepasst, nach der sich der zu zahlende Barunterhalt für Kinder
bemisst. Erstmals gelten die Sätze für ganz Deutschland. Im
Westen macht die Steigerung durchschnittlich 1,75 Euro aus, im
Osten fällt sie aufgrund der geringeren Ausgangswerte stärker
aus.
BAföG
Schüler und Studenten dürfen sich auf den 1. Oktober freuen:
Dann steigt die bisherige Ausbildungsförderung um zehn Prozent.
Studenten mit eigener Bude haben dann einen BAföG- Anspruch auf
bis zu 643 Euro im Monat. Gleichzeitig steigt die Obergrenze für
studentische Nebenjobs von 350 auf 400 Euro monatlich.
Entlastung gibt es auch für studentische Eltern: Sie erhalten
zusätzlich bis zu 113 Euro monatlich für die Betreuung von
Kindern unter zehn Jahren. Insgesamt dürfte sich auch der Kreis
der BAföG-Bezieher vergrößern, denn der Freibetrag für die
Eltern von Studenten steigt um acht Prozent und reduziert damit
deren für die BAföG- Bemessung maßgebliches Einkommen.
Unternehmensteuerreform
Die Unternehmensteuerreform tritt ebenfalls zum 1.1.08 in
Kraft. Freuen können sich darüber auch Aktionäre, denn es gibt
wohl höhere Ausschüttungen. Grund: Dank Reduzierung der
Körperschaftsteuer von 25 auf 15 Prozent sinkt die
Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften von knapp unter 40 auf
unter 30 Prozent.
Zu viel gezahlte Lohnsteuer
Arbeitnehmer, die keine oder nur geringe Nebeneinkünfte haben
und nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben,
können sich bis zu vier Jahre lang vom Finanzamt das
zurückholen, was sie zu viel gezahlt haben. Bisher war das nur
für zwei Jahre rückwirkend möglich.
Handwerkerrechnungen
Rechnungen von Handwerkern und Kostennachweise für die
Kinderbetreuung müssen nicht mehr mit der Steuererklärung
eingereicht werden. Jedoch sollten sie aufbewahrt werden – zum
Beispiel, wenn der Fiskus später doch noch prüfen will.
Haushaltsnahe Dienstleistungen Besitzer selbst genutzter
Immobilien können die Kosten für Handwerkerleistungen ab 2008
unabhängig davon absetzen, ob diese im In- oder im Ausland
angefallen sind. Rechnungen bis zu 3000 Euro dürfen eingereicht
werden, 20 Prozent davon – oder 600 Euro – werden direkt von der
Steuerschuld abgezogen.
Versicherungsvertragsgesetz
Nach fast 100 Jahren wurde das Versicherungsvertragsgesetz
runderneuert und kundenfreundlicher gestaltet.
Versicherungsverträge müssen verständlicher sein und im
Unterschied zu heute bereits vor Vertragsabschluss ausgehändigt
werden. Der Vertrieb ist verpflichtet, umfassender zu beraten
und dies auch zu dokumentieren. Weitere wichtige Änderungen:
Auch wer seine Vertragspflichten grob fahrlässig verletzt hat,
erhält im Schadensfall einen Teil der Versicherungsleistung.
Ansprüche aus Versicherungen verjähren erst nach drei Jahren und
nicht nach sechs Monaten. Bei Lebensversicherungsverträgen
müssen Vertriebs- und Anschlussprovisionen offen gelegt werden.
Außerdem erhalten Kunden meist mehr Geld bei vorzeitiger
Kündigung. Zudem wurde die Beteiligung an Bewertungsreserven neu
geregelt.
Überweisungen im Euroraum
Ein weiterer Schritt hin zu einem einheitlichen europäischen
Zahlungsraum (Single European Payments Area, kurz Sepa) wird am
28. Januar getan: Die neue Euro-Überweisung ersetzt dann die
bisherige EU-Standardüberweisung. Damit ist es in Zukunft
unerheblich, ob eine Euro- Überweisung in Spanien, in den
Niederlanden oder in Deutschland getätigt wird. In das System
einbezogen sind auch die EWR-Staaten sowie die Schweiz. Damit
das überwiesene Geld auch wirklich beim gewünschten Empfänger
ankommt, sind künftig die internationale Bankkontonummer IBAN
sowie die internationale Bankleitzahl BIC bei der Transaktion
anzugeben. In Deutschland werden das alte und das neue Verfahren
für einen gewissen Zeitraum parallel angeboten werden.
Umwelt
Die Feinstaubverordnung sorgt dafür, dass viele Großstädte ab
2008 Umweltzonen ausweisen müssen. In diese Gebiete dürfen nur
noch Autos mit Feinstaubplakette. Die je nach Auto-
Schadstoffklasse farblich unterschiedlichen Plaketten geben die
Kfz-Zulassungsstellen aus sowie alle Stellen, die
Abgassonderuntersuchungen durchführen.
Anwaltsmonopol
Am 1. Juli 2008 fällt das Monopol der Anwälte bei der
Rechtsberatung. So dürfen etwa Banken zu einem Testament beraten
oder auch Autowerkstätten, wenn es um einen Unfall und seine
Folgen geht. Die Vertretung vor Gericht bleibt aber Anwälten
vorbehalten.
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