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Das ändert sich 2008

 

 

Es ist wieder so weit – wie in jedem Jahr bringt auch der Jahreswechsel 2007/2008 wie­der jede Menge Änderungen. Ob es um Steuern geht, um neue Grenzwerte in der Sozialversicherung, um BAföG, den Energiepass oder die Feinstaubrichtlinie: Überall ist Umlernen angesagt.

 

Arbeitslosenversicherung

Die gute Konjunktur macht es möglich: Zum Jahresbeginn sinkt der Beitragssatz von 4,2 auf 3,3 Prozent – ursprünglich war lediglich eine Reduzierung um gerade mal 0,3 Prozent vorgesehen. Dafür wird die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern auf 5300 Euro je Monat (63?600 Euro im Jahr) angehoben. In den neuen Bundesländern fällt sie dagegen um 50 auf 4500 Euro pro Monat (54?000 Euro im Jahr.)

Rentenversicherung

Auch hier steigt in den westlichen Bundesländern die Beitragsbemessungsgrenze auf 5300 Euro im Monat, während sie in den neuen Ländern ab 2008 auf 4500 Euro absinkt.

Rentenbesteuerung

Wer erstmals im kommenden Jahr gesetzliche Rente oder Rürup-Rente bezieht, muss mehr davon versteuern. Der steuerpflichtige Anteil bei der gesetzlichen Rente oder bei Zahlungen einer Rürup-Rente steigt um zwei Prozent auf 56 Prozent.

Bei der Riester-Rente 2008 wird die letzte Förderstufe erreicht: Die Grundzulage erhöht sich von 114 auf 154 Euro pro Jahr, die Kinderzulage steigt von 138 auf 185 Euro im Jahr. Für Kinder, die 2008 geboren werden, gibt es sogar 300 Euro Förderung. Gleichzeitig erhöht sich der Betrag, der Jahr für Jahr in Riester-Versicherungen, -Fondssparpläne oder Banksparpläne fließen muss, von drei auf vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, maximal jedoch 2100 Euro im Jahr. Noch nicht in trockenen Tüchern ist die lang angekündigte Einbeziehung selbst genutzter Immobilien in die Riester-Förderung.

Betriebliche Altersvorsorge

Für viele eine gute Nachricht: Die bisherige Regelung gilt unbefristet weiter. Damit können Arbeitnehmer bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der betrieblichen Altersvorsorge  brutto (höchstens jedoch 2544 Euro im Jahr) direkt in einen privaten Altersvorsorgevertrag einzahlen, ohne dass darauf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen.

Altersvorsorgeleistungen

Wer für sein Alter per gesetzlicher Rentenversicherung oder mittels Rürup-Rente vorsorgt, kann ab 2008 meist höhere Leistungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen als bisher. Die Höchstgrenze bleibt zwar bei 20.000 Euro für Singles (40.000 Euro für Ehepaare). Jedoch werden künftig 66 Prozent der Vorsorgeleistungen steuerlich anerkannt. Zwei Prozentpunkte mehr als 2007. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zählt jedoch mit und mindern den Abzugsbetrag entsprechend. Vorsicht: Gesellschaftergeschäftsführer und andere Führungskräfte mit Pensionszusage, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, können ab 2008 maximal 7340 Euro im Jahr steuerbegünstigt in die Rürup-Rente einzahlen.

Gesetzliche Krankenkasse

Ob es bei den Beitragssätzen generell eine Nullrunde gibt oder die eine oder andere Kasse doch mehr Geld von den Versicherten verlangt, ist noch offen. Zuletzt waren die Meldungen hierzu widersprüchlich. Fest steht jedoch, dass die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich um 450 Euro auf 43.200 Euro Jahresverdienst angehoben wird. Das entspricht in etwa einem Monatseinkommen von 3600 Euro. Eine weitere wichtige Bezugsgröße ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze: Sie legt fest, ab wann der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Kasse möglich ist. Hier steigt die Marke ebenfalls um 450 Euro und liegt dann bundesweit bei 48.150 Euro im Jahr beziehungsweise 4012,50 Euro im Monat.

Private Krankenversicherung

In der Privaten Krankenversicherung müssen Männer mit höheren Beiträgen rechnen, denn künftig werden die Kosten für Schwangerschaft und Geburt nicht mehr allein den Frauen aufgebürdet. Das Allgemeine Gleichheitsgesetz, das zu Jahresbeginn in Kraft tritt, sorgt für eine gerechtere, sprich hälftige Kostenverteilung.

Pflegeversicherung

In punkto Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze gelten die gleichen Werte wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Teurer wird’s zum 1. Juli 2008. Dann steigt der Beitragssatz für Arbeitnehmer um 0,25 auf 1,95 Prozent. Damit soll vor allem eine bessere Betreuung und Versorgung der Demenzkranken finanziert werden. Zu diesem Termin steigen dann aber auch die Leistungen im Pflegefall.

Neues Unterhaltsrecht

Kinder haben bei einer Trennung ihrer Eltern Vorrang vor allen anderen Unterhaltsgläubigern. Danach folgt im zweiten Rang der Elternteil, der den Nachwuchs betreut, wobei die Zahlung in der Regel auf die ersten drei Jahre beschränkt wird. Parallel zum neuen Gesetz wird die so genannte Düsseldorfer Tabelle angepasst, nach der sich der zu zahlende Barunterhalt für Kinder bemisst. Erstmals gelten die Sätze für ganz Deutschland. Im Westen macht die Steigerung durchschnittlich 1,75 Euro aus, im Osten fällt sie aufgrund der geringeren Ausgangswerte stärker aus.

BAföG

Schüler und Studenten dürfen sich auf den 1. Oktober freuen: Dann steigt die bisherige Ausbildungsförderung um zehn Prozent. Studenten mit eigener Bude haben dann einen BAföG- Anspruch auf bis zu 643 Euro im Monat. Gleichzeitig steigt die Obergrenze für studentische Nebenjobs von 350 auf 400 Euro monatlich. Entlastung gibt es auch für studentische Eltern: Sie erhalten zusätzlich bis zu 113 Euro monatlich für die Betreuung von Kindern unter zehn Jahren. Insgesamt dürfte sich auch der Kreis der BAföG-Bezieher vergrößern, denn der Freibetrag für die Eltern von ­Studenten steigt um acht Prozent und reduziert damit deren für die BAföG- Bemessung maßgebliches Einkommen.

Unternehmensteuerreform

Die Unternehmensteuerreform tritt eben­falls zum 1.1.08 in Kraft. Freuen können sich darüber auch Aktionäre, denn es gibt wohl höhere Ausschüttungen. Grund: Dank Reduzierung der Körperschaftsteuer von 25 auf 15 Prozent sinkt die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften von knapp unter 40 auf unter 30 Prozent.

Zu viel gezahlte Lohnsteuer

Arbeitnehmer, die keine oder nur geringe Nebeneinkünfte haben und nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, können sich bis zu vier Jahre lang vom Finanzamt das zurückholen, was sie zu viel gezahlt haben. Bisher war das nur für zwei Jahre rückwirkend möglich.

Handwerkerrechnungen

Rechnungen von Handwerkern und Kostennachweise für die Kinderbetreuung müssen nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden. Jedoch sollten sie aufbewahrt werden – zum Beispiel, wenn der Fiskus später doch noch prüfen will. Haushaltsnahe Dienstleistungen Besitzer selbst genutzter Immobilien können die Kosten für Handwerkerleistungen ab 2008 unabhängig davon absetzen, ob diese im In- oder im Ausland angefallen sind. Rechnungen bis zu 3000 Euro dürfen eingereicht werden, 20 Prozent davon – oder 600 Euro – werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Versicherungsvertragsgesetz

Nach fast 100 Jahren wurde das Versicherungsvertragsgesetz runderneuert und kundenfreundlicher gestaltet. Versicherungsverträge müssen verständlicher sein und im Unterschied zu heute bereits vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Der Vertrieb ist verpflichtet, umfassender zu beraten und dies auch zu dokumentieren. Weitere wichtige Änderungen: Auch wer seine Vertragspflichten grob fahrlässig verletzt hat, erhält im Schadensfall einen Teil der Versicherungsleistung. Ansprüche aus Versicherungen verjähren erst nach drei Jahren und nicht nach sechs Monaten. Bei Lebensversicherungsverträgen müssen Vertriebs- und Anschlussprovisionen offen gelegt werden. Außerdem erhalten Kunden meist mehr Geld bei vorzeitiger Kündigung. Zudem wurde die Beteiligung an Bewertungsreserven neu geregelt.

Überweisungen im Euroraum

Ein weiterer Schritt hin zu einem einheitlichen europäischen Zahlungsraum (Single European Payments Area, kurz Sepa) wird am 28. Januar getan: Die neue Euro-Überweisung ersetzt dann die bisherige EU-Standardüberweisung. Damit ist es in Zukunft unerheblich, ob eine Euro- Überweisung in Spanien, in den Niederlanden oder in Deutschland getätigt wird. In das System einbezogen sind auch die EWR-Staaten sowie die Schweiz. Damit das überwiesene Geld auch wirklich beim gewünschten Empfänger ankommt, sind künftig die internationale Bankkontonummer IBAN sowie die internationale Bankleitzahl BIC bei der Transaktion anzugeben. In Deutschland werden das alte und das neue Verfahren für einen gewissen Zeitraum parallel angeboten werden.

Umwelt

Die Feinstaubverordnung sorgt dafür, dass viele Großstädte ab 2008 Umweltzonen ausweisen müssen. In diese Gebiete dürfen nur noch Autos mit Feinstaubplakette. Die je nach Auto- Schadstoffklasse farblich unterschiedlichen Plaketten geben die Kfz-Zulassungsstellen aus sowie alle Stellen, die Abgassonderuntersuchungen durchführen.

Anwaltsmonopol

Am 1. Juli 2008 fällt das Monopol der Anwälte bei der Rechtsberatung. So dürfen etwa Banken zu einem Testament beraten oder auch Autowerkstätten, wenn es um einen Unfall und seine Folgen geht. Die Vertretung vor Gericht bleibt aber Anwälten vorbehalten.

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