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Worauf Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten

 

 

Arztanordnungsklausel

Die Arztanordnungsklausel räumt dem Versicherer das Recht ein, vom Versicherten zu verlangen, zumutbare Behandlungen zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit durchzuführen. Dieses können Behandlungen, Diäten, bestimmte Medikamentationen, sogar bis hin zu Operationen und stationären Heilbehandlungen sein.

Im Schadensfall kann es sogar so weit kommen, dass ein Gericht entscheiden muss, was „zumutbar“ ist. Weigert sich der Kunde diesen Anordnungen nachzukommen, erlischt eventuell sein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.


Gute Versicherungsgesellschaften verzichten allerdings auf diese Klausel und lassen somit den Versicherten darüber entscheiden, welche Behandlungen er durchführen will.

 

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