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Worauf Sie beim Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten
Arztanordnungsklausel
Die
Arztanordnungsklausel räumt dem Versicherer das Recht ein, vom
Versicherten zu verlangen, zumutbare Behandlungen zur
Wiederherstellung der Berufsfähigkeit durchzuführen. Dieses können
Behandlungen, Diäten, bestimmte Medikamentationen, sogar bis hin zu
Operationen und stationären Heilbehandlungen sein.
Im Schadensfall
kann es sogar so weit kommen, dass ein Gericht entscheiden muss, was
„zumutbar“ ist. Weigert sich der Kunde diesen Anordnungen
nachzukommen, erlischt eventuell sein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.
Gute Versicherungsgesellschaften verzichten allerdings auf diese
Klausel und lassen somit den Versicherten darüber entscheiden,
welche Behandlungen er durchführen will.
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