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Vorsicht bei Wahltarifen in der
gesetzlichen Krankenversicherung
Seit dem 1. April können die
gesetzlichen Krankenkassen
Wahltarife anbieten. Diese
Wahltarife orientieren sich an den Sparmöglichkeiten, die in der
PKV schon lange Tradition haben.
Dies sind beispielsweise Tarife mit Kostenerstattung, Selbstbehalte
oder Beitragsrückerstattung (BRE).
3 Jahre fest gebunden!!!
Nach Auffassung des
Bundesversicherungsamts und der
Bundesregierung kann aus dem Wahltarif heraus nicht in die PKV
gewechselt werden. So werben die gesetzlichen Kassen
mit ihren neuen Wahltarifen und versuchen so, wechselbereite Kunden
zu binden. Leider ist aber das Leistungsniveau nach wie vor als
niedrig anzusehen, denn garantierte Leistungen und beste
medizinische Versorgung bieten nach wie vor nur die private
Krankenversicherung.
Auch Stiftung Warentest rät derzeit
nicht zum Wechsel in den Wahltarif der
GKV: "Sie binden sich
nämlich für drei Jahre unwiderruflich an den Tarif und die Kasse.
Und selbst wenn diese den Beitragssatz erhöht, haben Sie kein
Sonderkündigungsrecht.
Noch steht
nicht bei allen Kassen genau fest, wie die Wahltarife aussehen.
Manche Angebote kommen sogar erst im Laufe des Jahres. Sie könnten
sich also ärgern, wenn Sie später ein besseres Angebot finden, aber
bereits auf drei Jahre fest gebunden sind." (Quelle: Stiftung Warentest)
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