Zusätzliche Altersvorsorge
muss sein, denn die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp
für ein angenehmes Leben im Alter.
Neben der privaten
Altersvorsorge bspw. durch eine Riester-Rente kann die betriebliche
Altersversorgung die staatlichen Rentenleistungen sinnvoll ergänzen
- in vielen Fällen sogar mit staatlicher Förderung.
Ihr Arbeitgeber übernimmt die
Abwicklung und ist in Ihrem Auftrag Vertragspartner des
Finanzdienstleisters, der die betriebliche Vorsorge übernimmt. Als
Arbeitnehmer haben Sie ein gesetzliches Recht auf betriebliche
Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung - es wird also ein Teil Ihres
Gehalts für Ihre betriebliche Vorsorge verwendet.
Viele Arbeitgeber beteiligen
sich auch selbst finanziell, in einigen Branchen haben sich die
Unternehmen sogar tarifvertraglich verpflichtet, einen Zuschuss zur
betrieblichen Altersversorgung ihrer Beschäftigten zu zahlen.
Bei Elternzeiten oder
längerer Krankheit können Sie Ihre betriebliche Vorsorge aus eigenen
Mitteln weiterführen - damit sollen Versorgungslücken vermieden
werden. Das bei einem früheren Arbeitgeber erworbene Vorsorgekapital
können Sie im Regelfall zum neuen Chef mitnehmen. Ihre betrieblichen
Versorgungsansprüche sind im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers
geschützt und gehen auch bei einem möglichen Konkurs des
Arbeitgebers nicht verloren.