Rechtsanspruch auf
Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge
Jeder Beschäftigte kann seinen
Arbeitgeber auffordern, Teile seines Einkommens - also seines
Entgelts - in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln, die
staatlich gefördert wird.
Die Entgeltumwandlung kann sowohl aus dem Brutto- als auch aus dem
Nettoentgelt erfolgen.
Der Staat unterstützt im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
beide Wege zum Aufbau einer zusätzlichen Rente. Dieses Recht ist in
§1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) verankert.
Sie können zurzeit jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze
der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und
sozialversicherungsfrei umwandeln, dies sind EUR 2.520 (d.h. 4% von
derzeit EUR 63.000 p.a.) plus zusätzlich EUR 1.800 steuerfrei.