Anders als bei der gesetzlichen
Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder
an die Rentner fließen, werden Ihre Beiträge zur privaten
Rentenversicherung für Sie persönlich angesammelt und später zuzüglich
einer garantierten Verzinsung lebenslang an Sie ausgezahlt.
Ein Zukunftsrisiko wie das der
gesetzlichen Rente besteht also bei der privaten Rentenversicherung
nicht.
Beim Abschluss einer privaten
Rentenversicherung wird im Gegensatz zur Lebensversicherung keine
Gesundheitsprüfung verlangt. Durch die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts
ist die private Rente flexibler als Rentenprodukte nach dem Riester-
oder Rürup-Modell: Bei Eintritt in den Ruhestand haben Sie die Wahl
zwischen einer lebenslangen Rente und der Auszahlung des angesparten
Kapitals in einer Summe.
Die private Rentenversicherung
bietet außerdem die Möglichkeit, im selben Vertrag zusätzlichen
Risikoschutz wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder
eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren.