Die KFZ-Haftpflicht zahlt für
alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das
können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender
Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.
Natürlich sind auch die Kosten
für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das
Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der
Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser
innerhalb bestimmter Grenzen von der Kfz-Haftpflicht des Verursachers
bezahlt.
Weil Fahranfänger aber häufiger als
erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen
KFZ-Haftpflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300
Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch einiges an Geld sparen.
Erste Möglichkeit: das Fahrzeug
von den Eltern als Zweitwagen anmelden. So starten Sie mit einem
deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der
Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden.
Einige Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einsteigertarife,
wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen
versichert hat.
Eine weitere Möglichkeit: viele
Autoversicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits
ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn
Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein
Saisonkennzeichen nutzen. Die Kfz-Versicherung zahlen Sie dann nur für
den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei
länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der
Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.
Die Kfz-Steuer entfällt während
der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet,
bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn
man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den
meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.