Als Motorradfahrer brauchen Sie
mindestens eine Haftpflichtversicherung. Ergänzend können Sie eine Teil-
oder Vollkaskoversicherung abschließen, die auch Schäden an Ihrem
eigenen Bike bezahlt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch
Diebstahl, Brand, Hagel oder Zusammenprall mit Wildtieren. Die Vollkasko
zahlt Schäden am eigenen Motorrad auch, wenn Sie selbst
Unfallverursacher sind.
Auch in der Motorradversicherung
gibt es Prämiennachlässe für bestimmte Fahrergruppen, zum Beispiel für
Frauen, Beamte, Garagenparker und Wenigfahrer. Wie beim Auto gibt es in
der Motorradversicherung auch Schadenfreiheitsrabatte für jahrelanges
Fahren ohne Versicherungsschäden – auf bis zu 25 Prozent des
Regelbeitrags können Sie den Beitrag zu Ihrer Motorradhaftpflicht
drücken, wenn Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen.
Wer als Biker noch keinen hohen
Schadenfreiheitsrabatt hat, zahlt in der Motorradversicherung deutlich
höhere Beiträge. Besonders für junge Leute lohnt es sich deshalb, die
Angebote zu vergleichen und zu einem günstigeren Versicherer zu
wechseln. Stichtag für die Kündigung des alten Vertrags ist der 30.
November.