Sie umfasst alle Beschädigungen und Zerstörungen an
Bauleistungen und Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle
unvorhergesehen eintreten. Unvorhergesehen bedeutet, dass der Schaden für
den Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren
Repräsentanten trotz dem jeweiligen Fachwissen nicht vorhergesehen
werden konnten. Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude
bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag, Explosion können
eingeschlossen werden. Das Glasbruch-Risiko nach Einsatz der Scheiben
ist ebenfalls versichert.
Die meisten Schadenursachen sind ungewöhnliche oder außergewöhnliche
Naturereignisse, Konstruktions-, Material-, und Ausführungsfehler,
unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige
und vorsätzliche Handlung Dritter.
Nicht versichert sind reine Leistungsmängel, Diebstahl oder
Einbruchdiebstahl lagernder Materialien, Schäden durch normale
Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen
Verhältnisse gerechnet werden muss.
Die Versicherungssumme muss sämtliche Herstellungskosten inklusive aller
Zulieferungen und Eigenleistungen des Bauherrn umfassen.
Sie als Bauherr haften auch gegenüber den Handwerkern !! Laut
§7,VOB,Teil B (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hat der
Bauhandwerker für das nicht abgenommene Gewerke nach einem Schaden
erneuten finanziellen Anspruch für die erneute Erstellung.