Nicht alle Fälle einer privaten
Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster
oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene
Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz
gefährdet.
Als Verursacher haften Sie mit
Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn
und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall
zugegriffen werden.
Die Haftpflichtversicherung
schützt Sie und Ihre Familie vor existenziell gefährdeten
Schadensersatzansprüchen Dritter. Der Versicherer prüft zunächst, ob und
in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der
Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz.
Übrigens: die Privathaftpflicht
schützt Sie auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Ihrem
Haus ausgehen, solange Sie es selbst bewohnen. Auch Ehepartner und
Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt die private
Haftpflichtversicherung
auch während vorübergehender
Auslandsaufenthalte.
Gegebenfalls wehrt der
Versicherer aber auch ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche ab.
Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den
Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haftpflichtversicherer den
Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet also
auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.
Geldstrafen sind nicht versichert.
Die Privathaftpflicht zahlt
allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam
Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich
herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine
Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden
durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die
Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges
abschließen muss.