Je älter ein Kind wird, um so mehr erhöhen sich im Alltag die
Gefahrenmomente, Risikopotentiale und finanziellen Anforderungen.
Die Kosten für eine Heilbehandlung von Krankheiten werden von der
Krankenversicherung übernommen. Jedoch die Folgekosten von
Behinderungen, durch
Unfall oder Krankheit sind hier nur teilweise abgedeckt.
Auch die gesetzliche
Unfallversicherung leistet nur im Kindergarten, in der
Schule oder auf dem direkten Hin- und Rückweg, wenn das Kind dort
einen Unfall erleidet und bleibende Schäden davon trägt.
Bei der Grundfähigkeitsversicherung
geht es darum eine monatliche Rente von einer Rentenversicherung zu
erhalten, wenn Ihr Kind den Verlust von elementaren Fähigkeiten wie
Hören, Sehen, Gehen und viele weitere schwere Beeinträchtigungen zu
beklagen hat.
Der Vorteil bei Kindern liegt in der vereinfachten
Gesundheitsprüfung. Der Vertrag kann auch nach der Volljährigkeit
des Kindes weiter bestehen, selbst wenn dieses später einem Beruf
nachgeht.