Nicht nur die
Gesundheitsreformen zeigen immer deutlicher die unterschiedlichen
Leistungen der gesetzlichen Kassen und der PKV auf. Vor allem das
Sozialgesetzbuch V, § 12 macht klar, dass man in der GKV nur noch
auf Mindestniveau versichert ist:
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Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen
nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder
unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht
beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und
die Krankenkassen nicht bewilligen. |
Während dagegen in der PKV Leistungen klar definiert sind, die der
Versicherte in Anspruch nehmen kann, die in der Regel um ein
wesentliches höher liegen als in der GKV. Auch bilden die Privaten
Versicherer Altersrückstellungen, um der demographischen Entwicklung
entlastend entgegen zu wirken und die Beiträge zu stabilisieren.
Erfreulich ist natürlich auch, dass man in jungen und gesunden Jahren
deutlich geringere Beiträge zu seiner Privaten Krankenversicherung
entrichtet, als in der GKV, die den Beitrag am Einkommen bemißt.
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