Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet
Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind,
das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen
unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient.
Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst
zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine
Auslandskrankenversicherung.
Die Auslandskrankenversicherung bezahlt die
ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland,
außerdem notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende
Zahnbehandlungen und auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus
dem Reiseland – notfalls sogar per teurem Rettungsflug. Ihre
Auslandskrankenversicherung können Sie für eine bestimmte Zahl von
Reisetagen oder auch günstig als Jahresversicherung abschließen.
Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung ist
oft als Zusatzleistung in Automobilclub-Mitgliedschaften, Kreditkarten
oder Krankenzusatzversicherungen enthalten. Prüfen Sie anhand Ihrer
Vertragsunterlagen, ob Sie zusammen mit einem dieser Produkte bereits
über einen Auslandskrankenschutz verfügen.