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Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere. Oft wird aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht verzichtet. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.

Es gibt aber auch einige Ausnahmen wo die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten.

 

Besonders häufig sind Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Beruf, Verkehr und Wohnung. Wer etwa gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht klagen.

 

Wichtig übrigens bei Arbeitsstreitigkeiten: in erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selber - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Selbst wenn Sie ein Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz gewinnen, bleiben Sie also auf der Rechnung Ihres Anwalts sitzen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

 

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