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Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine
andere. Oft wird aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes
Recht verzichtet. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich
sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.
Es gibt aber auch einige
Ausnahmen wo die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei
entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die
Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten.
Besonders häufig sind
Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Beruf, Verkehr und Wohnung.
Wer etwa gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen will,
muss innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht klagen.
Wichtig übrigens bei
Arbeitsstreitigkeiten: in erster Instanz trägt jede Partei ihre
Anwaltskosten selber - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Selbst
wenn Sie ein Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz gewinnen,
bleiben Sie also auf der Rechnung Ihres Anwalts sitzen, wenn Sie
nicht rechtsschutzversichert sind.