Ein schwerer Verkehrsunfall, ein
Brand in der Wohnung, Ihr Kind muss mit Blinddarmentzündung ins
Krankenhaus - viele Gründe können dazu führen, dass Sie den lange
geplanten Urlaub nicht antreten können oder vorzeitig abreisen müssen.
Hier schützt die
Reiserücktrittskostenversicherung: sie erstattet die Stornogebühren, die
Ihr Reiseveranstalter berechnet, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise
absagen müssen. Zusätzlich können Sie sich auch für den Fall finanziell
absichern, dass Sie vorzeitig aus dem Urlaub abreisen müssen und bereits
bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen können.
Die Reiserücktrittsversicherung
springt ein, wenn Sie aus triftigem Grund eine Reise nicht antreten
können oder abbrechen müssen: etwa wenn Sie einen schweren Unfall
erleiden oder plötzlich krank werden, wenn ein naher Angehöriger schwer
erkrankt oder gar verstirbt.
Auch wenn während einer
Schwangerschaft unvorhersehbare Komplikationen eintreten, bei
Unverträglichkeit nach einer Impfung oder wenn Sie wegen Einbruchs,
Brand, schweren Unwetterschäden oder anderer Elementarereignisse Ihre
Wohnung nicht allein lassen können oder rasch dorthin zurückkehren
müssen.