Die Hundehalterhaftpflicht
leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem
Hundehalter selbst unterwegs ist - ganz gleich, ob der Geschädigte ein
Mensch oder ein anderes Tier ist.
Für Schäden, die einem Tierhalter
durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung allerdings
ebenso wenig, wie für absichtlich herbeigeführte Schäden. Der
Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit - in Europa zeitlich
unbegrenzt und weltweit meist ein Jahr.