Neben der Unfallversicherung schützt auch
eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen
Folgen körperlicher Schäden.
Beide Versicherungen decken aber
unterschiedliche Risiken ab: Die private Unfallversicherung greift
schon bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die
Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt für die mit der
Invalidität verbundenen finanziellen Verluste.
Aber nur etwa zehn Prozent aller Fälle
dauernder Berufsunfähigkeit sind allerdings auf Unfälle
zurückzuführen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt deshalb
auch bei andauernden Erkrankungen, die nicht durch einen Unfall
verursacht sind - allerdings nur, wenn Sie krankheitsbedingt nicht
mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Viele Berufe können
aber durchaus noch mit einer bleibenden gesundheitlichen
Einschränkung ausgeübt werden.
Vor Abschluss einer privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung wird immer eine umfassende
Gesundheitsprüfung notwendig. Wenn Sie bereits Vorerkrankungen
mitbringen oder in einem Beruf mit hohem Gesundheitsrisiko arbeiten,
müssen Sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit
überdurchschnittlichen Beiträgen oder gar einer Ablehnung durch den
Versicherer rechnen.
Vor Abschluss einer Unfallversicherung wird
dagegen kein oder nur ein weniger strenger Gesundheitscheck
erforderlich.